- 3053 - o. J. o. T. o. O. 1309. Heinrich, Bischof von Breslau, mahnt das Domkapitel sowie die Klöster und Konvente in Breslau, nicht böswilligen Leuten zu glauben, als habe er auch nach vorangegangenen Mahnungen über Herzog Boledlaw (v. Breslau) wegen dessen offenbaren Gewaltthaten den Bann nicht aussprechen können, weil er selbst im Banne sei; darüber hätten sie nicht zu entscheiden, und seine, des Bischofs, Sentenzen seien unter allen Umständen gültig. Aus dem Formelbuche Arnold von Protzan, Cod. dipl. Siles. V, 78. Die Einreihung der Urk. an dieser Stelle wird der Zusammenhang mit der vorigen rechtfertigen können. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |